Asthma bronchiale ist die häufigste chronische Erkrankung im Kindes- und Jugendalter – jedes 10. Kind ist betroffen. Wiederkehrende, anfallsweise Atemnot mit Hustenreiz, Atembeschwerden und pfeifenden Atemgeräuschen gehören zum Leitsymptom. Zudem leiden Kinder mit Asthma häufiger an Infekten. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf das Kind, sondern kann die ganze Familie belasten und fordern.
Im Familienalltag tauchen häufig folgende Fragen auf:
- Wie kann es gelingen, dass unser Kind bei seinen Therapien selbstständiger wird?
- Woher weiß ich, ob unser Kind heute am Sport teilnehmen kann?
- Was ist überhaupt Asthma?
- Schadet die Dauertherapie langfristig unserem Kind?
Inhalt der Schulung und Team
- Was ist Asthma? - Ursachen, Auslöser und Vermeidung
- Wie inhaliere ich richtig? - Inhalationen und Peak-Flow-Messung
- Wie wirken meine Medikamente? - Notfall- und Dauertherapie
- Hilfe beim Asthmaanfall! - Erste Hilfemaßnahmen
- Warum gerade ich? - Krankheitsakzeptanz
- Asthma und Sport? - Klar doch – gewusst wie!
Das interdisziplinäre Team besteht aus Kinderärzten, Physiotherapeuten, Diplom-Psychologen und Kinderkrankenschwestern.
Das Konzept der Arbeitsgemeinschaft Asthmaschulungen im Kindes- und Jugendalter e. V. (AGAS) ist Grundlage für die Schulung.
Termine und Anmeldung
Die Schulungen besteht aus vier Einheiten in einem Rahmen von 3,5 Zeitstunden an unterschiedlichen Tagen. An der Schulung können bis zu sechs Familien teilnehmen. Nach einem halben Jahr bieten wir eine Nachschulung an.
Anmeldungen sind jederzeit per Telefon 02541 89-1500 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.
Kosten
Für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ist die Abrechnung der Schulung automatisch möglich, wenn diese in das Programm zur Betreuung von Asthmapatienten DMP Asthma eingeschrieben werden. Die Einschreibung ist über Ihren Kinder- und Jugendarzt möglich.
Liegt diese Einschreibung nicht vor, so ist für die Teilnahme eine Bescheinigung der chronischen Erkrankung und eine Verordnung des behandelnden Arztes erorderlich. Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.